Experten und Urheberrecht

Veröffentlicht auf von kritikerin

So das Motto , das in den großen Foren eher weniger gefahren wird- Legal, Illegal, Scheißegal. Potentiell ist ja eigentlich jeder User schon mit einem Bein im Knast, wenn der ein Bild von sich, seinem Krüppelpferd und der neuen Eskadron Schibbischabbi in Kotzplockengelb ins Netz stellt, wenn da das Schibbischabbilogo der Firma gut zu erkennen ist.

Das verunsichert den ein oder anderen User:

 

 

Ja so eine Deutschlandflagge auf der Schabracke, das kann mächtig Ärger geben. Ich würde sagen, dann sieht gleich jeder, das dies Pferd einem Deutschen gehört. Eine äthopische Flagge fände ich persönlich viel ansprechender, denn das würde wirklich Fragen aufwerfen, am besten noch beim Weihnachtsreiten und wie der „swarte Piet“ verkleidet, dann bleiben keine Fragen offen.

Ich persönlich wollte ja schon immer meine Solidarität mit dem Härry kundtun, so nach dem Motto wenn wir schon nicht hexen können , dann wenigstens reiten. Ach ja, war auch irgendwie anders.

Ja und so ein Playboy-Bunny auf der Turnierschabracke kann , wenn es einem Richter auffällt ,mit dem Ausschluß von 12 Wochen auf allen Kat C Turnieren, ach ja, scheiße , ist ja abgeschafft, also dann auf allen WBO-Veranstaltungen bedeuten, es sei denn ich habe LK4. Ansonsten heißt es die Strafe absitzen oder mit dem Richter um die Ecke gehen.... im günstigsten Fall an die Bierbude und den schlimmsten Fall darf ich hier nicht näher erläutern, denn sonst heißt es wieder, ich wäre versaut.

Was ist erlaubt was nicht?

Also reiten mit Playboy- Bunny –Aufnäher grundsätzlich verboten, ebenso wie das reiten ohen BH auf Leistungsprüfungen mit drei Sternen , ab Klasse M ohne Stern ist es wiederum erlaubt, dafür sind dort Stringtangas sterng verboten, insbesondere in den Farben rot und schwarz, wenn die durch die weiße Reithose zu sehen sind. Cremefarbene Reithosen sind auch seit neusten in allen L-Springen verboten, nur wieder erlaubt wennd er Reiter ein gut sichtbar angebrachtes Harry-Potter-Patch an der Turnierschabracke kleben hat.

Ach ja, ich hab ja keine Ahnung und bin da ja auch kein Experte- der soll nun zu Wort kommen:

 

 

Soso, die LPO gibt die  Größe an? ich hab irgendwie gar nichts zu dem Thema gefunden.Weder zur Größe noch zum Verbot von bestickungen oder so. Ich darf also nur mit meiner Mitsubishi- Schabracke oder meiner gewonnenen Bierlogo –Schabracke reiten, wenn das mein Sponsor ist?

Ist ja interessant, wenn ich die im Ebay ersteigert habe werde ich schon auf dem Abreiteplatz vom Richter vom Pferd gezerrt „Ey du da, Warsteiner ist gar nicht dein Sponsor, das weiß ich ganz genau , denn der Wettbewerb geht nur für Teilnehmer bis Jahrgang 1998“ ja schöne Scheiße, da bin ich entlarvt.

Alles nicht erlaubt. Ja wie gut, das es so erfahrene Fachleute gibt, auch in diesem Fred finden sich noch mehr ein:

 

 

 

ja so ist das mit den Fachleuten, ist vom Prinzip wie ein Pferdeapfel- nach 2 Stunden über und über mit Fliegen bedeckt.

Die gewonne Sponsorschabracke darf ich jetzt noch nicht mal weiterverkaufen, naja ist ja richtig, darf ja sonst eh niemand mit reiten. Fachfrau Tocci prägt hier den entscheidenden Satz : „ Sobald die Öffenlichkeit Zugang erlangt ist es nicht mehr privat“.

Schön das es wenigstens einer begriffen hat, wenn die Girlys bald wieder nerven oder mit ihren fiktiven Anwälten drohen , weil die hier irgendwelche Bilchen von sich finden, die schon vorher tausendfach im Netz zu finden waren werde ich diesen Satz druntersetzen.

Nun wird auch erläutert, was auf keinen Fall erlaubt ist- sich eine No-Name –Schabracke kaufen und ein Kieffer-Logo draufsticken, oder vielleicht sogar Eskiii oder HV Poliiii oder Passiii oder sowas. Wenn das die Mutti nach der Arbeit mühevoll mit spitzer Nadel in die Schicbbi-Schabbi einstickt und das Reitgirly dann auf dem nächsten Turnier trägt, ja was dann?

Dann könnte es Ärger geben, da wäre ich dann ganz vorsichtig.

Vielleicht kommt dann jemand vorbei, so wie die Kräuterpolizei, der Hustinettenbär, Ilja Rogoff , Tilly  oder der Jägermeister  und nimmt den Reiter gleich mit, erstmal in die Rügenwalder Mühle zum Verhör, Anklagepunkt „Illegales schmüccken von Schabracken mit Markenlogos“. Mann, das weiß doch jeder, das kommt gleich nach Wanderpaket 3 Wochen zuhause rumliegen lassen oder Wichtelgeschenk-vergessen-weil-pferd-krank-omi-herzinfarkt-bruder-umgezogen-freund-weggelaufen-mutti-führerschein-entzogen-vatis-auto-beim-pokern-verspielt-job-gekündigt-konto-überzogen-mit-stallbesitzer-gepoppt-von-gattin-erwischt-und-verprügelt-worden.

Eine Expertin erläutert noch einmal ausführlich die Wertigkeiten

 

 

ja dann kann die illegale Benutzung eines Bunnys nur geringe Auswirkungen haben, was weiß ich 2 Wochen auf der Baccardi-Insel oder bei den Raffaelos  und die benutzung des Coca-Cola –Logos bringt dann 4 Wochen Pfannenputzen  in  Villariba oder Villabajo oder Segelhissen  auf dem Becks-Schiff. Das wollen wir doch nicht riskieren wegen einer Urheberrechtsverletzung.Unser Experte fällt eben selbiger fast zum Opfer, wenn die fleißigen Moddis nicht gewesen wären:

 

 

 

Geschäftlicher Verkehr ohne Gewinnabsicht? Warum gehen meine Gedanken bloß in eine Richtung ich hab auf der Zunge liegen „hab ich“...?

uahhh, nein es geht hier um REITsport und nichts anderes. So eine Turnierschabracke wurde ja nur eigens für das Ereignis gekauft, also zum öffentlichen präsentieren. Wenn ich jetzt damit in der heimischen Halle oder auf meinem halb zugefrorenen Buckelplatz reite, dann ist das was anderes, dann ist das Privat,aber sobald ich den Abreiteplatz betrete ist es öffentlich, da trete ich gleich alle Rechte an der Schibbi-Schabbi ab.

 

 

 

Hier erläutert die Expertin das nochmal und das is auch gut so. Nicht das es beim nächsten Führzügelwettbewerb noch Tränen gibt und der Bärchenblock samt Bleistift wieder zurückgegeben werden muß, weil das Pony einen illegal angebrachten Aufnäher an der Schabracke hat. Ja und ein Wappen ist ein Logo, völlig klar.

Nun regen sich Zweifel....

 

 

 

die von der Expertin schnell ausgeräumt werden können. Passt bloß auf, der Hustinettenbär lässt den C&A Schnüffelhund von der Leine und der erkennt die Markenfälschungen sofort, da landet ihr alle vor dem Kadi und dann seid ihr in der Beweispflicht und müsst die Schleife vorzeigen und den schriftlichen Beweis erbringen, das ihr die Warsteiner Schabracke wirklich auf dem Turnier gewonnen habt und nicht von eurer Freundin aus der Sattelkammer gemopst habt. Ja , das geht schnell.

Nun ist sie ganz verunsichert,aber so ein Expertenrat ist ja nicht mit Geld zu bezahlen

 

 

OK, dann will ich auch mal praktische Hilfe leisten, es kann ja nicht angehen , das User so verunsichert zurückbleiben. Ich habe mal ein bischen recherchiert und diese Aufnäher gefunden, die ganz bestimmt erlaubt sind und noch gut ankommen, vielleicht ist was dabei

<!--[if !supportEmptyParas]--> 

 

 

 

 

 

Veröffentlicht in reitsport

Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post